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Gesetzentwurf zur EU-weiten Elektronischen Signatur vorgelegt
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Elektronische Signaturen sollen einfacher verwendbar werden und in der gesamten Europäischen Union gültig sein. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführungsgesetz, BT-Drs. 18/12494) vorgelegt.
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