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Werklohn doppelt so hoch wie Marktwert: Vertrag ist sittenwidrig! OLG Brandenburg, 29.08.2024 - 12 U 3/24 VolltextKündigung in elektronisch eingereichter Klage wirksam? BGH, 27.11.2024 - VIII ZR 159/23 VolltextDarf ein Bieter einen fremden E-Mail-Account nutzen? VK Bund, 06.11.2024 - VK 2-87/24 VolltextBauhandwerkersicherheit auch für Schadensersatzansprüche? LG Hamburg, 08.03.2024 - 305 O 91/23 VolltextUmbaumaßnahmen dienen Wohnnutzung des Kellers: Unzulässig! LG München I, 09.10.2024 - 1 S 2535/24 WEG Volltext
OLG Rostock/BGH: Ingenieur schuldet nur die beschriebenen Leistungen! BeitragOLG Frankfurt: Änderung der BGH-Rechtsprechung: Mandant muss erneut beraten werden! BeitragOLG Schleswig: Bruchteilseigentümer gründen GbR: Prozessuale Besonderheiten bei Klage gegen Architekten? IBR 2024, 1052 (nur online)EuGH: Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig! BeitragAG Brandenburg: Feuchter Keller im Altbau kein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung durch den Mieter! IMR 2025, 20Zeitschriftenschau: Architekt hat Bauunternehmen zu koordinieren! BeitragVK Baden-Württemberg: Fehlerhaft festgestellte Eignung schützt nicht vor nachträglichem Ausschluss! Beitrag
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Bis Ende 2017 müssen laut Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) alle Kaminöfen, Heizkamine und Kachelofeneinsätze, mit Daten auf dem Typschild vom 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984, stillgelegt, ausgetauscht oder nachgerüstet werden, sofern sie die Grenzwerte nicht mehr erfüllen. Es gibt kaum Ausnahmen.
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