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Grundsteueranhebung in Bad Schwalbach ist rechtmäßig
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Die deutlichen Erhöhungen der Grundsteuer durch die Stadt Bad Schwalbach sind rechtmäßig. Dies hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden und die Klagen eines Grundstückseigentümers gegen die Steueranhebungen auf 500% in 2015 und auf 690% in 2016 abgewiesen. Der Hebesatz sei gesetzlich nicht begrenzt. Auch hätten die Steueranhebungen keine erdrosselnde Wirkung. Gegen die Urteile vom 27.01.2017 (Az.: 1 K 684/15.WI und 1 K 728/16.WI) kann der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.
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