imr-online. Die Datenbank für
Immobilien- und Mietrecht.
Immobilien- und Mietrecht.
Kostenloses Probeabo
Nachrichten zum Miet- und Pachtrecht
Online seit 2017
Winterdienst bei Eis und Schnee
© Edler-von-Rabenstein - Fotolia.com
Grundstückseigentümer oder Vermieter sind in der Regel zur Schnee- und Eisbeseitigung verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Regelung in der Hausordnung reicht nicht aus. Es gibt auch kein Gewohnheitsrecht, demzufolge die Bewohner im Erdgeschoss zur Schneebeseitigung verpflichtet sind.
mehr… ( 1 Leseranmerkung)