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Thomas HannemannRechtsanwalt |
Profil
Rechtsanwalt Hannemann hat seit 1986 als Anwalt seine Kernkompetenzen auf den Gebieten des privaten Immobilienrechts, insbesondere Bau- und Architektenrecht, Bauträgerrecht, Maklerrecht, Miet- und Pachtrecht sowie Wohnungseigentumsrecht (empfohlen in allen bisherigen FOCUS-Anwaltsexpertenlisten als TOP-Anwalt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1999, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024; ausgezeichnet als „Beste Anwaltskanzlei“ 2020 auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts im STERN und 2021, 2022 sowie 2024 im CAPITAL). Rechtsanwalt Hannemann hat mehrere juristische Bücher auf dem Gebiet des Immobilienrechts herausgegeben und mitverfasst (z.B. „Münchener Anwaltshandbuch Mietrecht“, 5. Aufl., „Münchener Prozessformularbuch Mietrecht“, 6. Aufl., und „Beck’sches Formularbuch Mietrecht“, 6. Aufl., - alle im Beck-Verlag; „Handbuch des Mietrechts“ inkl. CD, 7. Aufl., und „Handbuch des Wohnungseigentumsrechts“ inkl. CD - beides im Deubner-Verlag). Er ist Mitherausgeber einer immobilienrechtlichen Zeitschrift beim Beck Verlag in München (NZM – Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht). Er war von 1997-2024 Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE „Mietrecht und Immobilien“ beim Deutschen Anwaltverein in Berlin, davon 15 Jahre als Vorsitzender. Rechtsanwalt Hannemann hat viele Fachaufsätze veröffentlicht und hält jährlich in seinen Spezialgebieten etwa 50 Seminare und Vorträge.Kontakt
Anschrift: | Rechtsanwalt Thomas Hannemann Maximilianstraße 8 76133 Karlsruhe |
Telefon: | 0721/83111-80 |
Telefax: | 0721/83111-81 |
E-Mail: | th@hannemann-rechtsanwalt.de |
Beiträge des Autors (hier: 1 bis 8):
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- Coronabedingtes Leistungsverweigerungsrecht? |
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- Kann sich Eigentümergemeinschaft auf das Moratorium in Art. 240 § 1 Abs. 1 EGBGB berufen? |
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BGH/BGH - Welchen Umfang hat eine vereinbarte "quotale Haftung" von Immobilienfondsgesellschaftern? |
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BGH - Fehlende Modernisierungsankündigung: Welche Auswirkungen auf Mieterhöhung? |
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BGH - Muss die den Kauf finanzierende Bank von sich aus auf eine ihr bekannte, im Kaufpreis enthaltene Provision hinweisen? |
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BGH - Institutionalisiertes Zusammenwirken: Wer hat was zu beweisen? |
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BGH - Kann der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung verjähren? |
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OLG Karlsruhe - Haftet die finanzierende Bank für falsche Mietpoolangaben? |
Langaufsätze des Autors (hier: 1 bis 6):
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Das geplante neue Mietrecht 2016 Langaufsatz von RA Thomas Hannemann, Karlsruhe |
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Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1 (Fortsetzung) Langaufsatz von RA Thomas Hannemann, Karlsruhe |
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Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1 Langaufsatz von RA Thomas Hannemann, Karlsruhe |
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Die Mietrechtsänderung kommt (doch)! Langaufsatz von RA Thomas Hannemann, Karlsruhe |
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Wird es jetzt ernst mit der Mietrechtsänderung? Langaufsatz von RA Thomas Hannemann, Karlsruhe |
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Was ändert sich durch die geplante Mietrechtsnovellierung? Langaufsatz von RA Thomas Hannemann, Karlsruhe |