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Immobilien- und Mietrecht.
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Visitenkarte - Autor
Dr. Oliver ElzerRichter am KG |
Profil
Geboren 1967. Studium der Rechtswissenschaften. Promotion und Vorbereitungsdienst in Hamburg. 1996 - 1997 Rechtsanwalt und Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Seit 1997 Richter in Berlin. 2001 - 2003 abgeordnet ins Bundeskanzleramt. Ab Mitte 2005 Leiter des Dezernates Aus- und Fortbildung der Präsidentin des Kammergerichts. Tätigkeitsschwerpunkte: Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Zivilprozessrecht. Zahlreiche Vorträge, Seminare und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Mitautor mehrerer Fachbücher zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Internetseite zur ZPO, ständiger Mitarbeiter mehrerer Zeitschriften. Redaktionsbeirat der ZMR.Kontakt
Anschrift: | Präsident des Kammergerichts Salzburger Str. 21-25 10825 Berlin |
Telefon: | 030/90132107 |
Telefax: | 030/90132040 |
E-Mail: | oliver.elzer@kg.verwalt-berlin.de |
URL: |
www.oliverelzer.de |
Beiträge des Autors (hier: 101 bis 125 von 633):
IBR 2022, 380 | OLG Hamm - "Rechtsanwalt" ist keine Namenswiedergabe! |
IBR 2022, 379 | BGH - Pflicht zur Prüfung fristwahrender beA-Dokumente ist nicht übertragbar! |
IMR 2022, 367 | AG Hamburg-St. Georg - Beschlussfassung: Grundsätzlich müssen mehrere Angebote vorliegen! |
IMR 2022, 366 | AG Hamburg-St. Georg - Aufgezwungene Vertreterversammlung: Beschlüsse sind nichtig! |
IBR 2022, 331 | OLG Düsseldorf - Wann besteht für eine Streithilfe das notwendige rechtliche Interesse? |
IMR 2022, 293 | OLG Hamm - "Rechtsanwalt" ist keine Namenswiedergabe! |
IMR 2022, 286 | LG Frankfurt/Main - Zweiergemeinschaft: Durchsetzung der Hausgeldansprüche? |
IBR 2022, 275 | BGH - Schriftsatz falsch adressiert: Auftrag zur Vernichtung ja, Kontrolle nein! |
IMR 2022, 238 | BGH - Aufwendungsersatz des Ex-Wohnungseigentümers? Ja, aber von der Gemeinschaft! |
IMR 2022, 237 | BGH - Wann liegt eine Störung des Sondereigentums vor? |
IBR 2022, 219 | BGH - Schriftsatz auf Postweg verloren gegangen: Gericht muss Anwalt glauben! |
IBR 2022, 212 | BGH - E-Mail bei ausstehendem Mandat: Lesebestätigung anfordern! |
IMR 2022, 204 | BGH - Keller wird gegebenenfalls bewohnt: Wer kann dagegen vorgehen? |
IMR 2022, 190 | BGH - Beschluss: Was gilt, wenn er gegen öffentliches Recht verstößt? |
IMR 2022, 168 | AG Wiesbaden - Altverfahren: Wegfall der Prozessführungsbefugnis nach Willkür der Gemeinschaft |
IMR 2022, 166 | AG Wiesbaden - Klage aus dem Verborgenen - unzulässig! |
IMR 2022, 154 | AG Wiesbaden - Gebrauchsbeschluss: Verbot elektrisch betriebener Fahrzeuge? |
IBR 2022, 106 | BGH - Anwaltliches Empfangsbekenntnis beweist angegebenes Zustellungsdatum! |
IBR 2022, 103 | BGH - Berufungsbegründungsfrist abgelaufen: Keine Heilung von Unzulänglichkeiten! |
IBR 2022, 102 | BGH - Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist ist stets zu begründen! |
IMR 2022, 86 | LG Berlin - § 48 Abs. 5 WEG gilt auch für Beschlussersetzungsklagen! |
IMR 2022, 72 | BGH - Mehrhausanlage: Wer trägt die Kosten für die Reparatur einer Tiefgarage? |
IBR 2022, 49 | BGH - Berufung allein auf neues Vorbringen gestützt: Zulassung ist zu rechtfertigen! |
IMR 2022, 29 | BGH - Störung des gemeinschaftlichen Eigentums: Altkläger und Prozessführungsbefugnis! |
IMR 2022, 28 | BGH - WEG-Reform: Entstörung eines Sondernutzungsrechts und § 9a Abs. 2 WEG |
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