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Privateigentümer eines Baumes genügt Verkehrssicherungspflicht durch laienhafte äußere Sichtprüfung
Eigentümer von Bäumen müssen darauf achten, dass durch die Bäume keine Schäden entstehen. Handelt es sich um Privatleute, beschränkt sich die Verkehrssicherungspflicht allerdings auf eine äußere Sichtprüfung, die in zeitlich angemessenen Abständen vorzunehmen ist. Erst, wenn sich hierbei für einen Laien erkennbare Probleme zeigen, muss ein Baumfachmann hinzugezogen werden, wie das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden hat (Hinweisbeschluss vom 11.05.2017, Az.: 12 U 7/17).
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