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IVD-Checkliste: Was bei der Vermietung möblierter Wohnungen und Zeitmietverträgen zu beachten ist
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Temporäres Wohnen in möblierten Apartments ist sowohl für Vermieter als auch für Mieter attraktiv. Dabei dürfen Personen auch für kürzere Zeiträume eine Bleibe anmieten, ohne dass zwangsläufig von einem Beherbergungsbetrieb die Rede ist. In einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichts wurde eine Nutzungsdauer von drei bis acht Monaten als vertretbar angegeben (VG 19 L 294.11). Daher nutzen oftmals Privatpersonen, die beruflich einige Monate umziehen, oder Studenten, die für ein Auslandssemester den Wohnort verlassen, diese Möglichkeit, um ihre Wohnungen anzubieten.
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