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Neue Rahmenbedingungen für Einheimischenmodelle
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Die EU-Kommission hat seit dem Jahr 2007 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der hierzulande praktizierten Einheimischenmodelle geführt (DE 2006/4271; vgl. auch EuGH DNotZ 2013, 831 = DNotI-Report 2013, 98 [zum flämischen Immobiliendekret]). Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben sich nunmehr auf Bedingungen verständigt, bei deren Anwendung die EU-Kommission keine Einwände mehr erhebt.
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