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Umlaufbeschluss mit Mehrheitsentscheidung nur eingeschränkt möglich LG München I, 08.11.2023 - 1 S 11052/22 WEG VolltextMitgehörtes Telefonat ist unverwertbar LG Konstanz, 11.12.2023 - A 61 S 10/23 VolltextRäumungsschutzantrag als Verzögerungstaktik? LG Ravensburg, 16.05.2024 - 1 T 17/24 Volltext
Zeitschriftenschau: Architekt hat Bauunternehmen zu koordinieren! BeitragVK Baden-Württemberg: Fehlerhaft festgestellte Eignung schützt nicht vor nachträglichem Ausschluss! BeitragBGH: BGH zur bauablaufbezogenen Darstellung BeitragLG Kempten: Wann verjährt der Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB? IBR 2024, 561
Neues zum Asbest in der GefStoffV - neue Pflichten am Bau und beim Kauf! IBR 2024, 1063 (nur online)OLG Düsseldorf: Tod der Gesamtvergabe im Autobahnbau? IBR 2025, 34
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unterlagen per E-Mail oder auf Digitalkopie BeitragOLG Brandenburg: Interessent vertritt mehrere Unternehmen: Wer wird Vertragspartner des Maklers? BeitragOLG Frankfurt: Änderung der BGH-Rechtsprechung: Mandant muss erneut beraten werden! BeitragOLG Brandenburg: Hinweis auf Vorschussüberschreitung hat schriftlich zu erfolgen! BeitragAG Brandenburg: Ein rechtswidriges "Hausverbot" begründet den Erlass einer einstweiligen Verfügung! Beitrag
LG Ravensburg: Räumungsschutzantrag als Verzögerungstaktik? VolltextLG Konstanz: Mitgehörtes Telefonat ist unverwertbar VolltextBGH: Kündigung eines DDR-Mietvertrags wegen Eigenbedarfs: Es gilt das BGB VolltextAG Hamburg-St. Georg: Mehrheitseigentümer will nicht zahlen: Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich! VolltextBGH: Auch eine unrichtige Schussrechnung ist prüfbar! VolltextLG Hamburg: Teilungserklärung regelt Instandsetzung und deren Kosten: Keine Kompetenz der Eigentümer VolltextLG München I: Ausbau des Dachgeschosses: Eigentümer haftet der Gemeinschaft für Baumängel Volltext
Eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach Tierhaltung nicht gestattet ist, stellt Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vermieters dar, wenn die Parteien diese nicht individuell ausgehandelt haben, und ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.
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